Corona-Regime: „Die Freiheit stirbt zentimeterweise“ – Eingriffe in das Grundgesetz

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* „Die Freiheit stirbt zentimeterweise“. (Vizekanzler Guido Westerwelle, FDP,
2011)
* “Wir leben im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat.”
(Bundespräsident Frank Walter Steinmeier, SPD, 2020)

Es ist wieder mal soweit, wesentliche im Grundgesetz verankerten Grundrechte wurden, unbemerkt von einer breiten Öffentlichkeit, im Dezember 2021 durch das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ eingeschränkt (s.u.): die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das sind eigentlich Merkmale von totalitären Staaten.


Und das ohne eine bundesweite epidemische Notlage (Hamburg hat diese am 15. Dez. wieder ausgerufen), wegen eines mutierenden Virus` (das ist das Merkmal eines Virus) und einer damit verbundenen Erkrankung der oberen Atemwege, die bisher einen geringen Prozentanteil der Bevölkerung überhaupt betroffen hat (derzeit 1,08 Prozent der Bevölkerung in Deutschland), die beim überwiegenden Teil der damit Erkrankten milde verläuft, die im Nullkommaetwasbereich tödlich wirkt und oft mit Vorerkrankungen („in Verbindung mit Corona“) schwerwiegend einhergeht. Diese Viruserkrankung wird behandelt mit Impfstoffen, die nur eine bedingte Zulassung (in anderen Ländern eine Notzulassung) erhalten haben und über deren Langzeitfolgen nichts bekannt ist.

Bekannt ist aber, dass diese Vakzine zu erheblichen überdurchschnittlichen hohen und üblen Nebenwirkungen bis zum Tode führen können, die Impfstoffe keine ausreichende Wirksamkeit besitzen, die Geimpften das Virus weitergeben können und diese ebenfalls mit schweren Verläufen, trotz oder wegen der Impfung, auf den Intensivstationen (deren Betten bundesweit zu tausenden aus Profitgründen abgebaut wurden) liegen. Zudem erfordert die „Bekämpfung“ ständige regelmäßige Nachimpfungen mit unerprobten Impfstoffen, die mit einer möglichen gesetzlichen Impfpflicht durchgesetzt werden sollen. Wem zu Nutzen?

Der wachsende breite Widerstand einer informierten Minderheit auf Demonstrationen gegen diese Maßnahmen wird von vielen Medien entweder ignoriert oder verunglimpft („Schwurbler“, „rechts“, „enthemmte Extremisten„, „Reichsbürger“ oder gar „Nazis“), berichtet von Journalisten, die offenbar ihr Handwerk vergessen haben. Es ist beängstigend, wie sich dieses Land innerhalb von nur zwei Jahren mit Hilfe der Medien-Dauerpropaganda zu einem Corona-Regime entwickeln konnte, veranlasst von Politikern, deren Parteien mit nur einer relativ geringen Prozentzahl in den Bundestag gewählt wurden. Und warum ist das Bundesverfassungsgericht stumm?

Bundesgesetzblatt Nr. 83, 11. Dez. 2021

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur
Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Vom 10. Dezember 2021

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz
beschlossen
[…]
Artikel 22
Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 1 Nummer 3 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und durch Artikel 1 Nummer 6 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz2 des Grundgesetzes),der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Ab satz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Artikel 23 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Artikel 16 bis 18 treten mit Wirkung vom 25. November 2021 in Kraft.
(3) Artikel 12a tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
(4) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Berlin, den 10. Dezember 2021

Der Bundespräsident Steinmeier
Der Bundeskanzker Olaf Scholz
Der Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach

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