Zum Dritten: Tonabbau in Moorweg – die Kommune ist überfordert

Nun wissen wir mal wieder ganz genau, dass es mit der Kompetenz der kommunalen Selbstverwaltung nicht weit her ist, die wird oft beschworen, scheitert aber nicht selten an der Überforderung einzelner Politiker. Es geht um den Tonabbau in Holtgasts Nachbargemeinde Moorweg, in einem Landschaftsschutzgebiet. Dort wohnt Jürgen Lohs; nicht nur er beobachtet sehr genau die dortigen Verfahrensabläufe durch die gewählten Volksvertreter. Die Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ hat am 13. November sehr ausführlich zum umstrittenen Bodenabbau in Moorweg berichtet (siehe unten). Wir wissen jetzt immerhin aus der Verwaltung des Landkreises Wittmund, „dass eine Entscheidung in diesem Verfahren nach geltendem Recht erfolgen muss und wird“. Wer hätte das gedacht! Es folgt der Leserbrief von Jürgen Lohs zum Tonabbau vom 14. November, seine anderen Kommentare finden Sie hier: Tonabbau in Moorweg: auf tönernen Füßen, den zweiten hier: Zum Zweiten: Tonabbau in Moorweg: von der “Kompetenz” gewählter Volksvertreter.

Mit freundlicher Genehmigung:

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, S. 4, 13. Nov. 2014

Kreis wünscht einvernehmliche Lösung

TONABBAU Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorgaben des Naturschutzrechts nicht vorgesehen

Nicht Moorweg, sondern der Landkreis Wittmund ist zuständig für den beantragten Tonabbau in der Gemeinde.

MOORWEG/WITTMUND/HÄ – Wie zur jüngsten Ratssitzung der Samtgemeinde Esens berichtet, war der von einer Firma beantragte Tonabbau in der Gemeinde Moorweg Anlass für Grünen-Ratsfrau Ulli Maus, sich nach dem Stand des Verfahrens und einem bereits im Juli ebenfalls im Samtgemeinderat angekündigten Gesprächstermin, an dem alle Beteiligten teilnehmen sollen, zu erkundigen. Einen konkreten Gesprächstermin konnte Moorwegs Bürgermeister Jürgen Schröder, der auf die Anfrage antwortete, nicht benennen. Stattdessen erklärte er, dass das Verfahren im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Moorweg liege und der Landkreis zwischenzeitlich mitgeteilt habe, mit dem Verfahren noch einmal von vorne beginnen zu wollen, dann mit Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit.

Ferner bemängelte er den zeitlichen, aus seiner Sicht knappen Ablauf des bisherigen Verfahrens, weshalb eine vom Landkreis geforderte zweite Stellungnahme habe nicht berücksichtigt werden können. Diesen Aussagen Jürgen Schröders widerspricht der Landkreis Wittmund und stellt richtig: „Das naturschutzrechtliche Verfahren zum Abbau von Ton in der Gemeinde Moorweg liegt im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Wittmund und nicht, wie dargelegt, bei der Gemeinde Moorweg.“

Zur Aussage, der Landkreis wolle mit dem Verfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung noch einmal von vorne beginnen, teilt die Kreisverwaltung mit: Das entspricht so nicht den Tatsachen. Zum einen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorgaben des Naturschutzrechts nicht vorgesehen. Zum anderen sollen laut Angabe des Antragstellers die Planunterlagen noch modifiziert werden. Dies bedingt eine vorherige Abstimmung mit der Gemeinde Moorweg. Je nach Umfang der Änderung wird dann seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund zu beurteilen sein, wie mit den bislang vorliegenden Antragsunterlagen umzugehen ist. Eine denkbare Variante dabei ist, das Verfahren als kompletten Neuantrag zu werten, sofern die Änderungen erheblich sein sollten. Dies setzt aber auch das Einverständnis des Antragstellers voraus. Die andere Variante wäre, falls eine einvernehmliche Abstimmung mit der Gemeinde Moorweg nicht erfolgt und die Änderungen nicht erheblich sind beziehungsweise keine Änderungen vorgenommen werden, dass über das Verfahren dann zu entscheiden wäre.

Auch die Aussage Schröders, eine zeitlich knappe Terminierung einzelner Verfahrensschritte sei Grund für einen Neubeginn des Verfahrens, sei unzutreffend. Vielmehr sei der Gemeinde Moorweg insgesamt eine Frist von drei Monaten zur Abgabe einer Stellungnahme gewährt worden. Letztlich könne festgehalten werden, so heißt es abschließend in der Pressemitteilung des Kreises, dass eine Entscheidung in diesem Verfahren nach geltendem Recht erfolgen muss und wird.

Gleichwohl würde sich der Landkreis Wittmund eine einvernehmliche Lösung zwischen der Gemeinde Moorweg, den Bürgern und dem Antragsteller wünschen.

 

Und hier der Leserbrief von Jürgen Lohs dazu:

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, S. 5, 14. November 2014

Leserbrief

Unwirksamer Entwurf als Stellungnahme beschlossen

Betrifft: „Kreis wünscht einvernehmliche Lösung“, vom 13. November zum Tonabbau in der Gemeinde Moorweg

Mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Landkreises Wittmund vom 30. Oktober dieses Jahres teilte Landrat Matthias Köring zur Moorweger Stellungnahme auf Anfrage folgendes mit: „Aus kommunalaufsichtsrechtlicher Sicht stelle ich fest, dass keine wirksame Stellungnahme der Gemeinde Moorweg ergangen ist. Um eine nach außen hin wirksame Stellungnahme abgeben zu können, hätte eine Beschlussfassung im Rat erfolgen müssen. (…) Folglich ist die am 30. September von der Gemeinde Moorweg abgegebene Stellungnahme unwirksam und kann auch durch einen nachträglichen Beschluss keine Wirksamkeit mehr erlangen.“

Was war geschehen? Bereits am 7. Juli hatte Moorwegs Bürgermeister Jürgen Schröder als Reaktion auf zahlreiche Einwendungen betroffener Bürger eine Stellungnahme angekündigt und abermals am 23. Juli im Samtgemeinderat.Dessen Niederschrift vermerkt dazu: „Die Gemeinde Moorweg wird eine Stellungnahme im Rat beschließen lassen.“ Stattdessen aber verzichtete Jürgen Schröder schließlich in der Gemeinderatssitzung vom 25. August auf die Herbeiführungeines Beschlusses dazu, sondern stellte nach Verlesen seines persönlichen Entwurfs lediglich in Aussicht, bei den Ratsmitgliedern telefonisch noch mal nachzufragen. Dennoch wurde dieser Entwurf am 19. September, vorab und fälschlich, als angebliche „Gemeinsame Stellungnahme von Gemeinde Moorweg und Samtgemeinde Esens“ an den Landkreis übermittelt. Daraufhin und wegen gravierender Unzulänglichkeiten versagte der Bauausschuss der Samtgemeinde am 24. September Jürgen Schröders Entwurf die Zustimmung sowie das Prädikat der Gemeinsamkeit und beschloss in Abgrenzung dazu, allenfalls eine eigene Stellungnahme auf den Weg zu bringen.

Das bedeutete, dass Bürgermeister Schröder – trotz umfassender, fundierter Vorlagen durch die Bürger – die Eingabemöglichkeit der Gemeinde Moorweg zum Tonabbau gegenüber dem Landkreis vermasselt hatte.

Von Ratsfrau Ulli Maus auf den Fortgang des Verfahrens angesprochen, behauptete er dann am 6. November in der Samtgemeinderatssitzung, der Landkreis habe „Anweisung“ erteilt, das gesamte Antragsverfahren von vorn zu beginnen, weil er, Schröder, urlaubsbedingt mit seiner Stellungnahme nicht rechtzeitig habe beikommen können, weil er sich weitere „Fachkompetenz“ aneignen wolle und vom Bauamt zu wenig Unterstützung erfahren habe – eine Aussage, die vonseiten des Landkreises auf Nachfrage überhaupt nicht bestätigt werden konnte.

In Wirklichkeit war lediglich dem Antragsteller Kaufmann GmbH aufgegeben worden, die bislang aufgeworfenen Fragen einzuarbeiten und bei etwa gravierenden Abweichungen beziehungsweise Veränderungen des Vorhabens einen neuen Komplettantrag zu stellen. Mit der verunglückten Moorweger Stellungnahme des Bürgermeisters aber hatte dieses gar nichts zu tun. Das mochte der Samtgemeinderat dem CDU-Vorsitzenden noch als Verlegenheitslüge durchgehen lassen, aber auch im Moorweger Gemeinderat am 10. November band er Mandatsträgern und Publikum einen Bären auf. Im Widerspruch zur Kommunalaufsicht erklärte er, die Gemeinderatsherren möchten nun nachträglich über seinen Stellungnahmen-Entwurf abstimmen, um „nach außen ein Zeichen zu setzen, dass diese Stellungnahme unsere Stellungnahme sein soll.“

Diesmal lautete die kuriose Begründung, mit dem Landkreis und der Samtgemeinde sei abgesprochen, dass der Antragsteller Kaufmann GmbH gegebenenfalls auf die Gemeinde Moorweg, die dann Verantwortlicher des Verfahrens sei, zugehen möge und für diesen Fall sei solche Stellungnahme dann sehr wertvoll und werde von allen begrüßt und Kaufmann werde mit dem Gemeinderat ein neues Verfahren konzipieren. Somit erfolgte hier der einstimmige „Beschluss“, dass Jürgen Schröders unwirksamer Entwurf die Stellungnahme der Gemeinde werde, jedoch ohne Adressat und Verwendungszweck.

Auf die Niederschrift dieser fragwürdigen Gemeinderatssitzung wird man auch deshalb gespannt sein dürfen, weil Bürgermeister Schröder die Protokolle neuerdings selber verfasst.

Jürgen Lohs, Moorweg

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Eine Antwort zu Zum Dritten: Tonabbau in Moorweg – die Kommune ist überfordert

  1. Jürgen Lohs sagt:

    Und es geht die Kunde im Harlingerland, daß der Baron Freiherr von Schröder bei Vollmond um Mitternacht auf einer Kanonenkugel über’s Lehmabbaugebiet reitet !

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